Banken fordern BWAs bei Immobilien-eGbRs – was jetzt zu beachten ist

19. April 2026  |  Lesezeit: 1,9 Min.
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Aktuelles Thema: Banken fordern BWAs bei Immobilien-eGbRs – was jetzt zu beachten ist

In der Praxis beobachten wir derzeit eine klare Entwicklung: Immer mehr Banken verlangen von Immobilien-eGbRs die regelmäßige Vorlage von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWAs). Für viele Gesellschafter kommt diese Anforderung überraschend – denn aus handels- und steuerrechtlicher Sicht besteht für reine vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften grundsätzlich keine Verpflichtung zur laufenden Buchführung oder zur Erstellung von BWAs.

Warum stellen Banken diese Anforderungen?

Der Hintergrund liegt in den verschärften regulatorischen Anforderungen im Bankensektor sowie im gestiegenen Risikobewusstsein bei der Kreditvergabe. Kreditinstitute benötigen zunehmend aktuelle und strukturierte Informationen über die wirtschaftliche Lage ihrer Darlehensnehmer – insbesondere bei Immobilienfinanzierungen mit langfristigem Horizont.

Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, setzen Banken daher verstärkt auf:

  • laufende Transparenz über Einnahmen und Ausgaben
  • nachvollziehbare Liquiditätsentwicklungen
  • standardisierte Auswertungen zur besseren Vergleichbarkeit

Die BWA wird dabei als etabliertes Instrument genutzt – unabhängig davon, ob eine Pflicht zur Buchführung besteht oder nicht.

Was bedeutet das für Immobilien-eGbRs?

Für Gesellschafter von Immobilien-eGbRs entsteht dadurch ein Spannungsfeld:

  • Einerseits besteht keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer BWA
  • Andererseits kann die Nichtvorlage negative Auswirkungen auf Finanzierungen haben (z. B. bei Anschlussfinanzierungen oder Kreditverhandlungen)

In vielen Fällen wird die BWA faktisch zur Voraussetzung für eine reibungslose Zusammenarbeit mit der finanzierenden Bank.

Unsere Empfehlung als spezialisierte Steuerberatungskanzlei

Wir empfehlen, die Anforderungen der Banken nicht als reine Formalität zu betrachten, sondern als Chance zur professionellen Steuerung des eigenen Immobilienportfolios:

  • Aufbau einer transparenten, strukturierten Finanzübersicht
  • Erstellung von individuellen BWAs speziell für Immobiliengesellschaften
  • Verknüpfung mit Liquiditäts- und Investitionsplanung
  • Vorbereitung auf Bankgespräche und Finanzierungsrunden

Unser Leistungsangebot

Als auf Immobilien spezialisierte Steuerberatungskanzlei unterstützen wir Sie dabei, den steigenden Anforderungen der Banken effizient und rechtssicher zu begegnen:

  • Einrichtung schlanker Buchführungs- oder Auswertungssysteme (auch ohne gesetzliche Pflicht)
  • Erstellung bankgerechter BWAs und Reportings
  • Kommunikation und Abstimmung mit finanzierenden Instituten
  • Strategische Beratung bei Finanzierungen und Portfolioentwicklung

Fazit

Auch wenn für Immobilien-eGbRs keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht, entwickelt sich die BWA zunehmend zum Standardinstrument in der Finanzierungspraxis. Wer hier frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur bessere Finanzierungsmöglichkeiten, sondern gewinnt auch wertvolle Transparenz über die eigene wirtschaftliche Situation.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, diese Anforderungen optimal umzusetzen und Ihr Immobilienengagement zukunftssicher aufzustellen.