
CSK Steuerberater
Erfahrung, Sicherheit und Kompetenz
im Steuerrecht
Die Steuerberater-Partnerschaftsgesellschaft von
Cysewski, Siegel und Kerkhoff ist eine Kanzlei mit langjähriger Tradition und Erfahrung, die sich durch kompetente und professionelle Betreuung von Unternehmen und Freiberuflern etabliert hat. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen der verschiedensten Branchen und Rechtsformen sowie Privatpersonen.

CORONA-Hilfspakete
Übersicht und Zuständigkeiten
CORONA-Hilfespakete vom Bund und vom Land NRW
Überbrückungshilfe III | ueberbrueckungshilfen-unternehmen.de |
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Fördergegenstand: | Fixkostenzuschuss (erweitert) / Neustarthilfe für Soloselbstständige / Ausfallkosten für Veranstaltungsbranche |
Antragsfrist: | noch nicht möglich – Frist offen |
Förderzeitraum: | Januar – Juni 2021 / ggf. auch November und Dezember 2020, wenn kein Anspruch auf November-/Dezemberhilfe |
Rückmeldung/Abrechnung: | Einzelheiten noch nicht bekannt |
November-/Dezemberhilfe | www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de |
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Fördergegenstand: | Umsatzausfall |
Antragsfrist: | 31.04.2021 |
Förderzeitraum: | November und Dezember 2020 (zwei Anträge) |
Rückmeldung/Abrechnung: | Endabrechnung nicht erforderlich. Nachweis über Verluste – Zeitpunkt unbekannt. |
Überbrückungshilfe II (Bund) Überbrückungshilfe II PLUS (Land) |
ueberbrueckungshilfen-unternehmen.de |
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Fördergegenstand: | Fixkostenzuschuss / Pauschale für Unternehmerlohn (NRW) |
Antragsfrist: | 31.03.2021 |
Förderzeitraum: | September – Dezember 2020 |
Rückmeldung/Abrechnung: | Endabrechnung erforderlich. Zeitpunkt offen. Rückzahlung und Nachzahlung möglich |
Entschädigung für Kinderbetreuung | IfSG-Online |
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Fördergegenstand: | Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Quarantäne und bei Schulschließungen |
Antragsfrist: | 12 Monate ab Ende des Ausfallgrundes |
Förderzeitraum: | Ausfallzeit |
Rückmeldung/Abrechnung: | Antrag rückwirkend, daher keine erneute Endabrechnung |
KUG | Agentur für Arbeit |
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Fördergegenstand: | Arbeitsausfall (Lohnersatzleistung) |
Antragsfrist: | Anzeige bis zum Ablauf des Antragsmonats obligatorisch. !!! Anzeige läuft nach 3 Monaten ohne KUG-Bezug automatisch aus!!! Erstantrag bis spätestens zum 31.03.2021 für vereinfachtes Verfahren. |
Förderzeitraum: | 12 Monate / 24 Monate bis max. 31.12.2021 (abhängig vom Antragszeitpunkt) |
Rückmeldung/Abrechnung: | monatliche Abrechnung über Lohnprogramme |
Überbrückungshilfe I (Bund) Überbrückungshilfe PLUS (Land) |
ueberbrueckungshilfen-unternehmen.de |
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Fördergegenstand: | Fixkostenzuschuss / Pauschale für Unternehmerlohn (NRW) |
Antragsfrist: | 09.10.2020 |
Förderzeitraum: | Juni bis August 2020 (wenn nicht bereits Soforthilfe in diesem Monat bezogen wurde) |
Rückmeldung/Abrechnung: | Endabrechnung erforderlich. Zeitpunkt offen. Ggf. Rückzahlung, aber keine Nachzahlung |
NRW-Soforthilfe (Land) | www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 |
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Fördergegenstand: | Liquiditätsengpass / Pauschale für Unternehmerlohn |
Antragsfrist: | 30.04.2020 |
Förderzeitraum: | 3 Monate a) ab Antragsdatum z.B. 27.03.-27.06.2020 oder 10.04.-10.07.2020 b) ab Antragsmonat März – Mai 2020 oder April – Juni 2020 c) ab Folgemonat des Antrags April – Juni 2020 oder Mai – Juli 2020 |
Rückmeldung/Abrechnung: | Nachweis des Liquidationsengpasses erforderlich spätestens Frühjahr 2021. Rückzahlung bis Herbst 2021 |
Förderung unternehmerischen Know-Hows | BAFA |
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Fördergegenstand: | Zuschüsse für Beratung |
Antragsfrist: | 31.12.2023 |
Förderzeitraum: | unabhängig |
Rückmeldung/Abrechnung: | Verwendungsnachweis, 6 Monate nach Erhalt des Info-Schreibens. |
Steuerstundungen | Finanzamt |
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Fördergegenstand: | steuerliche Liquidität |
Antragsfrist: | 31.03.2021 (formlos) |
Förderzeitraum: | Stundung bis längstens 30.06.2021 |
Rückmeldung/Abrechnung: | Verlängerung i. V. m. Ratenzahlung möglich |
Sozialleistungen | Bundesagentur für Arbeit |
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Fördergegenstand: | private Lebenshaltungskosten |
Antragsfrist: | laufend |
Förderzeitraum: | laufend |
Rückmeldung/Abrechnung: | nein |
Die Corona-Pandemie ist in allen Bereichen unseres Lebens noch immer bestimmend und verlangt uns allen viel ab. Glücklicherweise können wir in Deutschland auf etliche Hilfsprogramme zurückgreifen, um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Alle Seiten stellt die Einführung und Abwicklung dieser Hilfspakete vor noch nie dagewesene Fragestellungen. Auch die Komplexität der Förderungsmaßnahmen erfordert, dass immer wieder nachgesteuert und angepasst wird.
Es ist uns an dieser Stelle nicht möglich tagesaktuelle Entwicklungen abzubilden. Daher beschränken wir uns hier auf einen Überblick über die wichtigsten Hilfspakete und Hilfsmaßnahmen und verweisen im Übrigen auf die Homepages der jeweiligen Förderungsstelle. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere für einzelne Wirtschaftszweige können zusätzliche Programme existieren.
Aktuelle Informationen zu diesen und anderen Steuerthemen finden Sie vom Deubner-Verlag redaktionell aufgearbeitet auch auf unserer Homepage unter “Aktuelles/Steuern-Aktuell”